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Neue Greenwashing-Regelungen werfen ihre Schatten voraus

Neue gesetzliche Regelungen ab 27.09.2026

In unserem letzten Newsletter haben wir bereits auf die Auswirkungen der neuen gesetzlichen Regelungen für Greenwashing auf die Kommunikation von Unternehmen hingewiesen und Optionen aufgezeigt, wie damit umgegangen werden kann. Die neuen EU-Regelungen, die – umgesetzt in Deutschland v.a. im Rahmen des UWG – am 27. September in Kraft treten, verändern die Rahmenbedingungen zur Kommunikation rund um die Themen Nachhaltigkeit, Umwelt- und Klimaschutz grundlegend. Bereits vor dem Inkrafttreten der neuen Regelungen rufen diese in vielen Branchen Reaktionen hervor – sei es in der Lebensmittelindustrie, dem Handel, Tourismus oder der Landwirtschaft. Verbände erstellen Leitfäden, Unternehmen prüfen und ändern ggf. ihre Kommunikationsaussagen im Bereich Nachhaltigkeit.

Folgen der Regelungen

Ritter Sport z.B. überklebt laut Presseberichten seine alten Schokoladenverpackungen, auf denen mit „100% zertifiziert nachhaltigem Kakaobezug“ geworben wurde, ehe die neu gedruckten mit verändertem Slogan Verwendung finden werden, um den neuen Vorgaben Genüge zu leisten. Eine Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen Dr. Oetker bzgl. dessen Versprechen, bis 2050 Klimaneutralität zu erreichen, führte laut deren Aussage Ende August zu einer außergerichtlichen Einigung in Form einer Unterlassungserklärung von Dr. Oetker. Das Unternehmen verpflichtete sich demnach dabei, den Slogan ohne Nennung ausreichender Belege nicht mehr zu nutzen.

Neue Studie zeigt Dringlichkeit

Wie dringlich ein Agieren für viele Unternehmen ist, zeigt auch eine aktuelle Studie. Demnach verstößt gut die Hälfte der untersuchten Unternehmen mit Nachhaltigkeitsaussagen auf ihren Webseiten gegen bestehende oder die bald geltenden rechtlichen Vorgaben. Bei den Verstößen geht es dabei meist um eine Verwendung pauschaler Begriffe wie „grün“ oder „nachhaltig“, und zwar ohne unmittelbare Belege. Aber auch die Nutzung des Begriffs „klimaneutral“, ausschließlich gestützt auf Kompensationsmaßnahmen, ist ein wiederkehrender Verstoß gegen die neuen Regelungen. Selbst wenn man nur bereits geltendes Recht betrachtet, verstoßen gemäß dieser Studie bereits jetzt rund ein Drittel der untersuchten Unternehmen gegen Greenwashing-Regelungen.

Unsere Empfehlung

Wir bleiben dabei: Das Inkrafttreten der neuen Regelungen zum Greenwashing ist ein geeigneter Anlass, die eigene Nachhaltigkeitskommunikation grundlegend auf den Prüfstand zu stellen und bei Bedarf neu auszurichten.

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