Am 27. September 2026 treten deutlich schärfere Regeln für Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen in Kraft. Grundlage ist die EU-Richtlinie 2024/825, in Deutschland umgesetzt über das Dritte Gesetz zur Änderung des UWG und das Gesetz zur Änderung des Verbrauchervertragsrechts. Eine Übergangsfrist gibt es nicht.
Für Unternehmen und die öffentliche Hand ist das nicht nur eine juristische, sondern vor allem eine kommunikative Aufgabe: Aussagen müssen nicht nur rechtssicher und compliancekonform sein, sondern auch anschlussfähig an die bisherige Kommunikation – und von den Adressaten verstanden und akzeptiert werden. Der Austausch von Begriffen allein genügt dafür nicht.
Wie wir dabei vorgehen – von der Analyse der kritischen Punkte über die strategische Überarbeitung bis zum empirischen Test der neuen Argumentationslinien – haben wir in einer kompakten Projektskizze zusammengefasst.
Sie möchten Ihre Kommunikation rechtzeitig auf den Prüfstand stellen? Sprechen Sie uns an.
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