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Demonstranten zeigen Plakate mit der Aufschrift No!

Was kann man gegen Bürgerbeteiligung und direkte Demokratie haben?

Nichts! Oder vielleicht doch?

Die verstärkte Einbeziehung von Bürgerinnen und Bürgern in die Meinungsbildung und Entscheidungsfindung ist gesellschaftlicher Mainstream.

Die Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren gilt als zentrale Voraussetzung für das Erreichen der deutschen Klimaziele, den Ausbau der Infrastruktur und den Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland. (Darunter machen wir es nicht!)

Nicht nur Praktiker wissen, dass beide Dinge miteinander zu tun haben.

(Zu) oft werden Belange des Naturschutzes als Vorwand für Verhinderung von Projekten und die Durchsetzung von Partikularinteressen benutzt. Die Vorbereitung und Durchführung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden dauern lange.

Wird das Projekt nicht verhindert, so wird es zumindest verzögert.

Für Investitionsprojekte der Wirtschaft – in Abgrenzung z. B. von Infrastrukturvorhaben der öffentlichen Hand – gibt es meist ein Zeitfenster, das von den Markterfordernissen bestimmt wird. Kann es nicht genutzt werden, erledigt sich das Projekt.

Projektgegner wissen das. Für sie kommt es deshalb oft gar nicht darauf an, Recht zu bekommen, einen Bürgerentscheid zu gewinnen oder mit Einwendungen gegen ausgelegte Planungen das Projekt zu verbessern.

Es genügt, Zeit zu gewinnen.

Um dieser Falle zu entgehen, ist eine klare Trennung von Verfahrensschritten und Interventionsmöglichkeiten wichtig. Hat – zum Beispiel – ein Gemeinderat einmal über die Aufstellung von Planungen entschieden, muss die Frage des „OB“ eines Projektes ein für alle Mal erledigt sein – von da an geht es (nur noch) um das „Wie“.

Die gemeinsame Festlegung eines realistischen Zeitplans für die Entscheidungsfindung unter Berücksichtigung der relevanten Fristen durch Projektträger und federführende Verwaltung und dessen klare, transparente Kommunikation von Beginn an hilft bei der Ressourcenschonung und bei der Krisenprävention.

Es ist legitim, dass Partikularinteressen artikuliert und geltend gemacht werden. Sie sollten aber als solche erkennbar sein. Die „schweigende Mehrheit“ zum Sprechen zu bringen – z. B. durch Meinungsforschung – hilft, die realen Verhältnisse vor Ort einzuschätzen, und führt oft zu einer erheblichen Entlastung der Gemeinderäte und der Verwaltung.

Bürgerbeteiligung, direkte Demokratie sind gut. Sie dürfen aber nicht als Blockadeinstrumente missbraucht werden.

Dann kann man eigentlich nichts dagegen haben.

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