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Presse

Zur Atomausstieg-Entschädigung für Energiekonzerne

Pressemitteilung 10/2016

Berater Hitschfeld: „Bundesverfassungsgericht bestätigt Deutschlands Weg zu einer Akzeptanzgesellschaft“

Leipzig. Das Bundesverfassungsgericht hat am 6. Dezember sein Urteil zur Entschädigung der Energiekonzerne für den Atomausstieg gesprochen. Neben den  energiewirtschaftlichen Gesichtspunkten enthält die Urteilsbegründung wichtige Aspekte, die auch für andere gesellschaftliche Bereiche von Bedeutung sind.

„Ich sehe im Urteil neue und folgenreiche Aspekte für die Einführung von neuen Technologien und modernen Infrastrukturen in Deutschland. Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Urteil die Spielräume des Gesetzgebers bei der Beurteilung von Technologien definiert. Es räumt dem Gesetzgeber das Recht ein, eine Technologie nicht nur auf der Grundlage von objektiv messbaren Faktoren zu beurteilen, sondern auch auf der Grundlage der „öffentlichen Akzeptanz“, hebt Uwe Hitschfeld (…) hervor.

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